Ich kann meine Schulden nicht mehr zahlen – was tun?

Wenn die monatlichen Verpflichtungen höher sind als das verfügbare Geld, braucht es zuerst Stabilität und Übersicht – nicht noch mehr Druck. Sie müssen nicht alle Probleme an einem Tag lösen. Wichtig ist eine sinnvolle Reihenfolge.

1. Existenzielle Zahlungen sichern

Priorisieren Sie Miete, Energie, Lebensmittel, Krankenversicherung und notwendige Ausgaben für Arbeit und Familie. Eine hohe Rate an einen einzelnen Gläubiger hilft nicht, wenn dadurch Wohnung oder Strom gefährdet werden.

2. Keine neuen Löcher stopfen

Neue Kredite, Kreditkartenverfügungen oder „Soforthilfe“-Darlehen können die Gesamtlage verschärfen. Prüfen Sie erst, ob nach allen notwendigen Ausgaben überhaupt ein nachhaltiger Rückzahlungsbetrag verfügbar ist.

3. Schuldenübersicht erstellen

Ordnen Sie Schreiben nach Gläubiger und Aktenzeichen. Erfassen Sie Hauptforderung, Kosten, Zinsen, Titel, Pfändungen und vereinbarte Raten. Fehlende Forderungsstände können angefordert werden. Unser Ablauf der Schuldnerberatung zeigt, wie daraus ein Arbeitsplan entsteht.

4. Akute Probleme getrennt behandeln

5. Haushaltsrechnung statt Bauchgefühl

Listen Sie alle regelmäßigen Einnahmen und notwendigen Ausgaben realistisch auf. Jährliche Kosten werden auf den Monat umgelegt. Nur der danach verbleibende Betrag kann Grundlage einer tragfähigen Vereinbarung sein.

Welche Lösungswege gibt es?

Direkte Vereinbarung

Bei einer einzelnen überschaubaren Forderung kann eine klare Raten- oder Stundungsvereinbarung ausreichen.

Außergerichtliche Schuldenbereinigung

Bei mehreren Gläubigern kann ein gemeinsamer Plan Zahlungen koordinieren. Lesen Sie den Referenzartikel Außergerichtliche Schuldenbereinigung: Ablauf, Dauer, Kosten und Beispiel.

Verbraucherinsolvenz

Wenn eine nachhaltige Einigung nicht erreichbar ist, kann die Verbraucherinsolvenz einen gesetzlichen Weg zur Restschuldbefreiung eröffnen. Die Abtretungsfrist beträgt nach § 287 Abs. 2 InsO grundsätzlich drei Jahre ab Verfahrenseröffnung; Besonderheiten gelten unter anderem im Wiederholungsfall. Mehr dazu: Privatinsolvenz in Köln.

Was Sie zum Erstgespräch mitbringen sollten

  • aktuelle Mahnungen und gerichtliche Schreiben
  • Liste aller bekannten Gläubiger
  • Einkommens- und Leistungsnachweise
  • Miet-, Energie- und Versicherungsunterlagen
  • Kontoauszüge
  • Unterlagen zu Pfändungen und Ratenvereinbarungen

Häufige Fragen

Muss ich jeden Gläubiger sofort anrufen?

Nein. Zuerst sollte die Lage geordnet werden. Gerichtliche Fristen dürfen jedoch nicht versäumt werden.

Soll ich kleine Raten an alle zahlen?

Symbolische Raten können ohne Gesamtkonzept Geld binden, ohne das Problem zu lösen. Entscheidend ist ein realistischer Plan.

Ist Schuldnerberatung nur bei Insolvenz sinnvoll?

Nein. Ziel ist zunächst die passende Lösung; eine Insolvenz ist nur einer von mehreren möglichen Wegen.

Der erste Schritt ist eine klare Übersicht

Das Erstgespräch ist kostenlos, vertraulich und ohne Vorwürfe.

Erstgespräch anfragen · 0221 57143115

Allgemeine Information, keine individuelle Rechtsberatung. Stand: August 2026.

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