P-Konto-Freibetrag und Pfändungsfreigrenze

P-Konto-Freibetrag und Pfändungsfreigrenze werden häufig verwechselt. Beide schützen das Existenzminimum, wirken aber an unterschiedlichen Stellen: das P-Konto beim Bankguthaben, die Pfändungsgrenze beim Arbeitseinkommen.

P-Konto-Freibetrag: Schutz auf dem Konto

Auf einem Pfändungsschutzkonto ist Guthaben bis zum gesetzlichen Betrag vor einer Kontopfändung geschützt. Nach § 899 ZPO orientiert sich der monatliche Grundbetrag am Freibetrag nach § 850c ZPO und wird auf den nächsten vollen Zehn-Euro-Betrag aufgerundet.

Nicht verbrauchtes geschütztes Guthaben kann nach den gesetzlichen Voraussetzungen in die drei folgenden Kalendermonate übertragen werden. Die Bank benötigt für erhöhte Beträge geeignete Nachweise.

Wann kann sich der P-Konto-Betrag erhöhen?

  • gesetzliche Unterhaltspflichten
  • Kindergeld und bestimmte vergleichbare Leistungen
  • bestimmte einmalige oder zweckgebundene Sozialleistungen
  • individuelle gerichtliche oder behördliche Festsetzungen

Welche Bescheinigung erforderlich ist, hängt vom Erhöhungsgrund ab. Warten Sie bei einer aktiven Pfändung nicht unnötig, da Auszahlungsfristen eine Rolle spielen können.

Pfändungsfreigrenze: Schutz beim Arbeitseinkommen

Die Lohnpfändung richtet sich nach § 850c ZPO und der geltenden Pfändungstabelle. Unterhalb des Grundbetrags ist Arbeitseinkommen unpfändbar; darüber steigt der pfändbare Anteil stufenweise. Gesetzliche Unterhaltspflichten können den unpfändbaren Betrag erhöhen.

Warum Zahlen jährlich geprüft werden müssen

Die Beträge werden regelmäßig zum 1. Juli angepasst. Eine im Januar gefundene Tabelle kann im August bereits veraltet sein. Verwenden Sie deshalb nur die aktuelle amtliche Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung oder lassen Sie die Berechnung prüfen.

Beispiel für den Unterschied

Bei einer Lohnpfändung berechnet der Arbeitgeber zunächst, welcher Anteil des Einkommens ausgezahlt werden darf. Geht dieser Betrag anschließend auf ein ebenfalls gepfändetes Konto ein, benötigt das Konto zusätzlich ausreichenden P-Konto-Schutz. Lohn- und Kontopfändung müssen daher getrennt betrachtet werden.

Was Sie jetzt tun können

  1. Aktuelle Pfändungsschreiben und Abrechnungen sichern.
  2. Unterhaltspflichten und besondere Leistungen nachweisen.
  3. P-Konto-Status bei der Bank prüfen.
  4. Nur aktuelle amtliche Werte verwenden.
  5. Bei Abweichungen zeitnah Beratung oder Rechtsprüfung einholen.

Weitere praktische Schritte finden Sie unter P-Konto und Pfändung, Konto gepfändet – was tun? und Lohnpfändung – was tun?.

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Allgemeine Information, keine individuelle Rechtsberatung. Beträge können sich ändern; Stand: August 2026.

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