Lohnpfändung – was tun?

Bei einer Lohnpfändung führt der Arbeitgeber den gesetzlich pfändbaren Teil des Arbeitseinkommens ab. Die Höhe ist nicht pauschal: Einkommen, Abrechnungszeitraum und gesetzliche Unterhaltspflichten beeinflussen die Berechnung.

Diese Schritte sind jetzt wichtig

  1. Pfändungsunterlagen und Lohnabrechnung sichern.
  2. Prüfen, welche unterhaltsberechtigten Personen berücksichtigt wurden.
  3. Personalstelle sachlich nach der Berechnungsgrundlage fragen.
  4. Unpfändbare oder besonders geschützte Bezüge identifizieren.
  5. Parallel die gesamte Schuldensituation erfassen.

Wie wird der pfändbare Betrag bestimmt?

Die Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen ergeben sich aus § 850c ZPO und der jeweils geltenden Pfändungstabelle. Die Werte werden regelmäßig zum 1. Juli angepasst. Verlassen Sie sich deshalb nicht auf veraltete Tabellen oder pauschale Online-Angaben.

Unterhaltspflichten können den unpfändbaren Anteil erhöhen. Entscheidend ist, ob gesetzlicher Unterhalt tatsächlich gewährt wird und wie dies nachgewiesen werden kann. Eigene Einkünfte einer unterhaltsberechtigten Person können auf Antrag eines Gläubigers berücksichtigt werden.

Welche Bezüge können besonders geschützt sein?

Bestimmte Bestandteile des Arbeitseinkommens können ganz oder teilweise unpfändbar sein. Dazu können – abhängig von Art und Höhe – Aufwandsentschädigungen, Mehrarbeitsvergütung oder besondere Zahlungen gehören. Die Lohnabrechnung sollte daher nicht nur anhand des Nettobetrags beurteilt werden.

Lohnpfändung und Kontopfändung gleichzeitig

Wird bereits beim Arbeitgeber gepfändet und zusätzlich das Konto belastet, sollte geprüft werden, ob ein ausreichender Kontopfändungsschutz besteht. Lesen Sie dazu Konto gepfändet – was tun? und P-Konto und Pfändung.

Was der Arbeitgeber erfährt

Der Arbeitgeber wird als Drittschuldner in das Verfahren einbezogen und muss die Pfändung bearbeiten. Eine offene, sachliche Kommunikation mit der zuständigen Personalstelle kann Missverständnisse vermeiden. Welche arbeitsrechtlichen Folgen im Einzelfall möglich sind, sollte bei Bedarf gesondert geprüft werden.

Die Pfändung löst die Gesamtschulden nicht

Eine laufende Abführung reduziert die titulierte Forderung, schafft aber bei mehreren Gläubigern selten automatisch eine Gesamtlösung. Erstellen Sie daher eine vollständige Übersicht. Möglich sind ein koordinierter außergerichtlicher Vergleich oder – nach individueller Prüfung – ein Insolvenzverfahren.

Häufige Fragen

Ist mein gesamter Lohn pfändbar?

Nein. Gesetzliche Pfändungsgrenzen und Schutzvorschriften begrenzen den Zugriff.

Was passiert bei mehreren Pfändungen?

Die Rangfolge und konkrete Verteilung hängen von den Vollstreckungsmaßnahmen ab. Lassen Sie die Unterlagen vollständig prüfen.

Ändert sich der Freibetrag bei Kindern?

Gesetzliche Unterhaltspflichten können den geschützten Betrag erhöhen, wenn die Voraussetzungen erfüllt und nachgewiesen sind.

Lohnpfändung gemeinsam einordnen

Bringen Sie Pfändungsbeschluss, aktuelle Lohnabrechnungen und Unterhaltsnachweise zum kostenlosen Erstgespräch mit.

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Allgemeine Information, keine individuelle Rechtsberatung. Stand: August 2026.

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