Häufige Fragen zu Schulden und Privatinsolvenz
Antworten auf typische Fragen vor dem ersten Termin. Die Hinweise dienen der Orientierung und ersetzen keine rechtliche Prüfung.
Ist das Erstgespräch kostenlos?
Ja. Im Erstgespräch wird die Ausgangslage besprochen und geklärt, welche Unterstützung sinnvoll sein kann.
Wie lange dauert eine Privatinsolvenz?
Für neuere Verfahren beträgt die Abtretungsfrist regelmäßig drei Jahre ab Eröffnung. Vorbereitung, Einigungsversuch und gerichtliche Bearbeitung kommen hinzu.
Muss vorher eine Einigung versucht werden?
Vor dem Verbraucherinsolvenzantrag ist grundsätzlich ein außergerichtlicher Einigungsversuch erforderlich.
Sind danach alle Schulden erlassen?
Nicht zwingend. Bestimmte Forderungen können von der Restschuldbefreiung ausgenommen sein.
Verhindert ein P-Konto die Pfändung?
Nein. Es schützt jedoch Guthaben innerhalb der geltenden Freibeträge.
Welche Zahlungen haben Vorrang?
Existenzielle Ausgaben wie Wohnen, Energie und Lebensunterhalt brauchen häufig besondere Aufmerksamkeit. Pauschale Empfehlungen sind dennoch riskant.
Kann ein ehemals Selbstständiger Privatinsolvenz beantragen?
Das hängt unter anderem von Gläubigerzahl und Forderungen aus Arbeitsverhältnissen ab. Möglich ist auch eine Regelinsolvenz.
Was gehört zum ersten Termin?
Gläubigerschreiben, Einkommensnachweise, Kontoauszüge, Miet- und Versicherungsunterlagen sowie Informationen zu Pfändungen.
Verhandelt die Schuldnerhilfe selbst mit Gläubigern?
Rechtliche Tätigkeiten und Gläubigerverhandlungen erfolgen durch einen geeigneten Rechtsbeistand.
Ihre Situation ist individuell
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, welche Schritte zu Ihrer Lage passen und welche Unterlagen zuerst benötigt werden.
